Emissionserklärung
2012
Als
Betreiber einer erklärungspflichtigen immissionsschutzrechtlich genehmigten
Anlage erhalten Sie von der für Sie zuständigen Behörde die Aufforderung
zur Abgabe der Emissionserklärung für das Jahr 2012. Sofern Sie in den
letzten Jahren für eine neue Anlage eine Genehmigung erhalten haben, ist eine
neue Erklärung abzugeben. Für
die Erstellung (Fortschreibung) Ihrer Emissionserklärung sind folgende
Arbeitsschritte erforderlich: 1.
(Anpassung der) Gliederung der Anlage in Anlagenteile und Quellen, 2.
(Aktualisierung der) Quellendaten, 3.
(Aktualisierung der) Daten zur Leistung und Auslastung der Anlage und
Anlagenteile, 4.
Bestimmung der Jahresmengen von emissionsrelevanten Produktions-,
Hilfs- und Betriebsstoffen und Energieträgern, 5.
Analyse von Messberichten im Hinblick auf Abluftmenge, Emissionen,
Massenkonzentration, Betriebsstunden etc. oder alternativ Bestimmung der
Jahresemissionen anhand von Berechnungen oder Schätzungen. 6.
Übertragung der Daten in das von den katasterführenden Stellen
vorgeschriebene Datenformat (BUBE)
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Gerne bin ich Ihnen bei der Erledigung dieser - nur alle vier Jahre anstehenden - Aufgabe behilflich. Auf Grund meiner umfangreichen Erfahrungen auf diesem Gebiet kann ich Ihnen diese Dienstleistung zudem sehr kostengünstig anbieten. | ||||||||||||
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